AGB

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) haben für sämtliche Angebote und Verträge ausschließliche Geltung!

 

1. Sämtliche Angebote gelten, soweit nicht anders vereinbart, als freibleibend und unverbindlich. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer; diese wird bei Lieferung in Höhe des jeweils geltenden Umsatzsteuersatzes zusätzlich in Rechnung gestellt.

2. Falls die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer – zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Käufer kann Schadensersatz wegen Verzuges nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Firma Abert Verfahrenstechnik geltend machen. Störungen irgendwelcher Art des Betriebes oder des Transportes bis zur Ablieferungsstelle – insbesondere verursacht durch höhere Gewalt – entbinden den Verkäufer von der Verpflichtung der Lieferung, soweit diese erschwert oder unmöglich gemacht wird.

3. Unsere bei Verladung ermittelten Gewichte bzw. Stückzahlen sind auch bei Frankosendungen maßgebend. Die Waren reisen auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Empfängers.

4. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Verkäufer 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt dem Verkäufer die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

5. Unsere Tätigkeiten sind Dienstleistungen und somit kein Werkvertrag im Sinne der VOB. Beanstandungen müssen sofort nach Empfang der Ware oder erbrachter Dienstleistung eingereicht werden, auch solche wegen äußerlich nicht erkennbarer Mängel, spätestens aber innerhalb 8 Tagen. Nach dieser Zeit gilt die Ware bzw. erbrachte Dienstleistung als angenommen. Reklamationen nach Verarbeitung sind in jedem Fall unzulässig. Der Käufer verzichtet gegenüber unserer Kaufpreisforderung auf Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte aller Art.

6.  Rechnungen sind am 15. Tag nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlung bis zum 8. Tag nach Rechnungsdatum sind unsere Kunden berechtigt sich 3% Skonto zu ziehen.
Vor Bezahlung fällig gewesener Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet. Schuldbefreiende Wirkung hat eine Zahlung nur an uns und nicht an Dritte.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen nach Maßgabe der üblichen Bankzinsen, mindestens aber mit 5 % über Bundesbankdiskont berechnet.

7. Bei Zahlungseinstellung des Käufers hat der Verkäufer die im § 46 der Deutschen Konkursordnung angeführten Rechte auf Aussonderung der Ware. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der gelieferten Waren bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung aller Wechsel – auch Finanzierungswechsel – und Schecks.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Lieferanten vor, ohne dass für den letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Waren steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Käufer dem Lieferanten im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zu dem Wert der neuen Sache Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferanten verwahrt.

Der Käufer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Ware und die aus dieser hergestellten Sache weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden die Ware oder die daraus hergestellten Sachen beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer den Verkäufer sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die daraus hergestellten Sachen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die durch die Veräußerung der Ware oder der daraus hergestellten Sachen erlangten Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Käufer schon jetzt dem Verkäufer zur Sicherung bis zur vollständigen Zahlung seiner Kaufpreisforderung ab und zwar in Höhe des Rechnungswertes der in der veräußerten Sache enthaltenen Vorbehaltsware des Lieferanten. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.

Wenn die Sicherungen aus dem einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigen, wird der Verkäufer im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach seiner Wahl freigeben.

8. Verpackungs- und Versandkostenanteil bei Rechnungen unter einem Mindestwarenwert von netto € 500,00 im Inland:
bis zu 20 kg Ware              19,50 €
darüber                               29,00 €
Im Ausland: auf Anfrage.
Der Mindestrechnungsbetrag im Hinblick auf Bearbeitungskosten eines Vorgangs beträgt € 50,00 zuzüglich MwSt.

9. Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche sowohl Erfüllungsort als auch    Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, Westerstede.

10. Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir Sie darauf hin, dass wir im Rahmen der Zweckbestimmung der Auftragsabwicklung Einzeldaten über Sie gespeichert halten, die wir nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht vom BDSG oder anderen Rechtsvorschriften erlaubt bzw. vorgeschrieben ist.

Stand:2014

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